(November 2024) Die Möbelkette Kika/Leiner ist wieder insolvent und diesmal wohl endgültig. Teilweise sind aber noch Bestellungen von Tiroler KundInnen offen, Verträge noch nicht komplett erfüllt. Wie es für die Betroffenen weitergeht, ist noch nicht ganz klar, weil noch konkrete Informationen zum Insolvenzvertrag fehlen. Die Tiroler Arbeiterkammer hat sich aber bereits angeschaut, welche Szenarien möglich sind. Welche Möglichkeiten es gibt, und was Tiroler KundInnen tun können: hier findet ihr die Tipps für Betroffene der Kika/Leiner Pleite.
Der Insolvenzverwalter hat ein Wahlrecht: er kann an Verträgen, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt wurden festhalten – oder davon zurücktreten. An diese Entscheidung des Insolvenzverwalters sind KundInnen dann gebunden.
Daraus ergeben sich mehrere mögliche Szenarien für Tiroler KundInnen, die von der Pleite betroffen sind:
In diesem Fall könnten Kunden fällige Anzahlungen möglicherweise verweigern, wenn die Leistungserbringung durch die schlechten Vermögensverhältnisse des Unternehmers gefährdet ist, diese vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren und keine Sicherstellung durch den Unternehmer erfolgt (Unsicherheitseinrede). Die Unsicherheitseinrede greift jedoch nicht, wenn die Anzahlungen abgesichert sind (etwa durch eine Bankgarantie).
In diesem Fall können Kund:innen die Anzahlung rechtlich nicht zurückverlangen. Es ist daher ratsam, in solchen Fällen umgehend mit dem Unternehmen bzw. dem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob der abgeschlossene Vertrag erfüllt wird bzw. eine bereits geleistete Anzahlung entsprechend abgesichert wurde.
Wer im Besitz eines Kika/Leiner-Gutscheines oder einer Warengutschrift ist, sollte diesen – wenn möglich – noch möglichst rasch einlösen und am besten lagernde Waren kaufen, die sofort mitgenommen werden können. Meist wird ein Gutschein bei einem Konkurs wertlos. Man kann dann eine (Gutschein-) Forderung im Insolvenzverfahren anmelden, wofür zusätzlich eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen ist. Wieviel man dann vom Gutscheinwert tatsächlich zurückbekommt, entscheidet sich im Verfahren. Oftmals sind die Quoten gering, sodass sich gerade bei Gutscheinen über geringere Summen Forderungsanmeldungen oft gar nicht rentieren.
In diesem Fall ist es in der aktuellen Situation ratsam, keine Anzahlungen mehr zu leisten, sondern den gesamten Preis erst zu zahlen, wenn die Ware vollständig übergeben wird bzw. möglichst nur lagernde Waren zu erwerben, die sofort mitgenommen werden können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Kunden die Anzahlung nur mehr in Höhe der Quote zurückerhalten. Zusätzlich ist – vor allem bei teureren Produkten – zu beachten, dass im Falle eines Konkurses Gewährleistungsrechte verloren gehen könnten.
Bereits geleistete Anzahlungen sollen Medienberichten zufolge auf Extrakonten abgesichert sein. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer raten trotzdem zur Vorsicht.
Bei Fragen zu Ihrer (ausstehenden) Lieferung senden Sie bitte eine E-Mail an Termin-150@leiner.at oder rufen Sie 059077/100870 an. Für alle anderen Fragen steht Ihnen unser Team unter der Tel. Nr. 02742/8051990 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen helfen die Konsumentenschützer:innen der AK Tirol unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/22 55 22 – 1818.
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