(24.06.2024) Für viele Tirolerinnen und Tiroler steht der Sommerurlaub kurz bevor, die Hauptreisezeit beginnt mit dem Start in die Sommerferien am 5. Juli. Gleichzeitig laufen dieses Jahr aber Tausende Tiroler Pässe ab. Wie ihr in Tirol an einen neuen Pass kommt, was er kostet und was zu tun ist, wenn der Reisepass kurz vorm Urlaub abgelaufen ist – das erfahrt ihr hier.
Einen neuen Reisepass oder Personalausweis können Tirolerinnen und Tiroler bei jeder österreichischen Passbehörde (BH, Magistrat) beantragen. Dazu ist ein biometrisches Passbild nach internationalem Standard nötig (die Kriterien dazu findet ihr hier). An manchen Bezirkshauptmannschaften, etwa in Schwaz, können Betroffene die Passbilder direkt in einer Fotobox machen. Zusätzlich zum Passbild sind auch weitere Unterlagen erforderlich, zB der alte, abgelaufene Pass oder ein Personalausweis.
Im Normalfall dauert es ca. 5 Werktage bis der neue Reisepass fertig ist und zugestellt wird.
In den Sommermonaten ist der Andrang bei den Passbehörden besonders groß. Die Tiroler Bezirkshauptmannschaften empfehlen deswegen: Pass früh genug beantragen, es kann zu Wartezeiten kommen. Dazu empfiehlt es sich, vorab einen Termin zu vereinbaren, am besten unter termin.tirol.gv.at oder über die Land Tirol App. In vielen Ämtern werden Reisedokumente auch ohne Termine neu ausgestellt.
Je nach Alter fallen unterschiedliche Kosten für den neuen Reisepass an: für Erwachsene bzw. Kinder ab zwölf Jahren kostet der Pass 75,90 Euro, für Kinder zwischen zwei und zwölf Jahren beträgt die Gebühr 30 Euro, für Kinder unter zwei Jahren ist der neue Pass kostenlos.
In bestimmten, kurzfristigen Fällen können Betroffene einen Notpass beantragen, der wird unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt:
Betroffene können den Notpass (auch außerhalb der Amtsstunden über den Journaldienst) bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft) beantragen. Der Notpass ist cremeweiß und nicht rot und verfügt nicht über einen Chip.
ACHTUNG! Nicht alle Länder akzeptieren Notpässe oder haben dafür zusätzliche Regelungen, zB die Türkei oder die USA.
Für einen Notpass fallen – wenn er im Inland ausgestellt wird – dieselben Kosten an, wie für einen regulären Reisepass. Beim Ausstellen im Ausland werden außerhalb der Amtsstunden 50% aufgeschlagen.
Der Notpass ist maximal ein Jahr lang gültig, es empfiehlt sich aber, ihn nur in absoluten Notfällen zu verwenden.
Um künftig Probleme mit abgelaufenen Pässen zu vermeiden, gibt es ein Erinnerungsservice für Reisepässe und Personalausweise – alle Infos findet ihr hier.
Ja, auch wenn es nicht empfehlenswert ist. Denn auch innerhalb der EU besteht eine Ausweispflicht, Führerscheine reichen in diesem Fall nicht aus, sie sind kein gültiges Reisedokument. Im Schengen Raum werden Personalausweise anerkannt, außerhalb des Schengen Raumes ist zwingend ein Reisepass nötig.
Darunter fallen zB.
Reiseinformationen des Außenministeriums
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