„Ganze Männer machen halbe, halbe!“ Dieses Motto gilt auch für die Finanzen. Redakteur Philipp Granbacher testet für Life Radio das „Pensionssplitting“. Quasi Pensionssplitting für Anfänger. Ein Erfahrungsbericht …
Die Idee ist simpel. Wer Kinder hat, geht oft weniger Arbeiten. Meine Freundin Judith, die Mama unserer zwei Kinder (Jg. 2015 und 2020) war zuerst in Karenz und arbeitet seither Teilzeit. Sie verdient somit weniger. Und bekommt auch weniger am Pensionskonto gutgeschrieben. Ich arbeite Vollzeit. Deshalb möchte ich meine Pension gerne „splitten“. Ich gebe ihr also einen Teil „meiner“ Pensionsansprüche. Da sie täglich unsere Kids versorgt, finde ich das nur fair …
Ich google „Pensionssplitting“ und erfahre – das geht kinderleicht. Super! Es braucht dafür nur einen „formlosen Antrag“. Was das konkret bedeutet, weiß ich zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. eMail? Brief? Formular? An wen genau schreibe ich diesen formlosen Antrag?
Ich lerne, ganz so formlos ist der Antrag nicht. Ich schreibe eine eMail an die Pensionsversicherungsanstalt unter pva-lst@pv.at – dort erfahre ich: alles ganz einfach. Online gibt’s die nötigen Formulare. Und zwar hier.
Mittlerweile verstehe ich den Inhalt dieser Formulare recht gut und weiß auch, wie ich sie ausfüllen muss. Zu Beginn war mir das Ganze aber viel zu kompliziert.
Alles Fragen, die ich nur langsam und Schritt für Schritt beantwortet bekommen habe. Hätte ich zu diesem Thema nicht für Life Radio recherchiert, hätte ich an diesem Punkt bereits das Handtuch geworfen. Im Nachhinein wäre es jedoch gar nicht so kompliziert gewesen. Aber schließlich ist man danach ja immer schlauer.
Ich lerne: Genau 1,78 % des Bruttogehalts werden der Pension angerechnet. Nehmen wir als Rechenbeispiel 2.500 Euro brutto pro Monat. Bei 14 Monatsgehältern wären das 35.000 Euro brutto im Jahr. 1,78 % davon sind 623,- Euro. Diese Summe würde in diesem Beispiel dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Sagen wir, meine Partnerin bekommt im selben Jahr aber nur 323,- Euro gutgeschrieben. Eine ganz schön große Differenz. Um das auszugleichen, kann ich den Teil meiner Pension splitten, damit beide unterm Strich dasselbe bekommen.
Insgesamt bekommen beide 946,- Euro.
Die Hälfte davon ist 473,- Euro.
Ich gebe für dieses Jahr also 150,- Euro meiner Pensionsgutschrift an meine Partnerin weiter.
Somit bekommen BEIDE 473,- Euro Pensionsgutschrift.
Halbe, halbe – eine faire Sache
Auch das hat sich bei mir recht kompliziert gestaltet. Für den Einblick in das Online-Pensionskonto (unter meinesv.at) braucht es die ID-Austria. Die hatte ich zu diesem Zeitpunkt der Recherche noch nicht. Offenbar geht es auch über Finanzonline. Nur war bei mir dort leider kein Link auf das Pensionskonto zu finden. „Hm, komisch! Normalerweise müsste da ein Link sein?“, höre ich auf Nachfrage am Telefon bei der Pensionsversicherungsanstalt. Ich schreibe also wieder eine eMail an die Pensionsversicherungsanstalt und bitte um die Auszüge des Pensionskontos für mich und meine Partnerin. Ein paar Tage später habe ich die notwendigen Zahlen zur Hand, um die Summen auszurechnen.
Nein. Ich war für dieses Projekt tatsächlich zu früh dran. Als Papa von zwei Kindern gibt es die Möglichkeit, die Pension insgesamt für 14 Jahre zu splitten. Der Antrag muss spätestens zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes einlangen. Da mein erstes Kind Jahrgang 2015 ist, kann ich meine Pensionsgutschriften bis zum Jahr 2028 splitten (= 14 Jahre ab 2015). Deshalb werde ich meinen Antrag erst 2029 stellen. Wenn ich die Zahlen für die Pensionsgutschrift für meine Partnerin und mich zur Verfügung habe.
Zu kompliziert. Wer von vorneherein Behördenkontakte lieber vermeidet, wird sich den Aufwand des Pensionssplittings wohl nie antun. Wenn man einmal dahinter blickt wäre es aber gar nicht so kompliziert. Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht „Pensionssplitting für Anfänger“ hilft dem einen oder anderen weiter. Und motiviert, die Pension zu splitten. Denn auch wenn es berechtigte Kritik im Pensionssplitting gibt (das Problem der unfairen Verteilung der Kinderbetreuung wird damit nicht gelöst) ist es zumindest finanziell eine faire Sache, mit dem Partner halbe, halbe zu machen.
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