(31. Dezember) Raketen, Böller und Co. Dürfen für viele in Tirol zu Silvester nicht fehlen! Allerdings gelten rund um die Feuerwerkskörper an Silvester strenge Regeln – einerseits gibt es Altersbeschränkungen, andererseits örtliche Einschränkungen. Hier erfahrt ihr im Detail, welche Regeln rund um Feuerwerkskörper gelten: was ist zu Silvester erlaubt?
Wie jedes Jahr erinnert die Polizei wieder an die geltenden Regeln für Feuerwerkskörper. Kracher ab der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet generell verboten, außer es gibt eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters. In Innsbruck gibt es so eine Ausnahmeverordnung heuer NICHT.
Generell verboten sind Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Pflegeheimen, Tierheimen, Tankstellen und anderen brandgefährdeten Gebäuden. Außerdem gelten für die verschiedenen Kracher-Kategorien verschiedene Altersbeschränkungen:
Darunter fallen Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und die auch innerhalb von Wohngebäuden verwendet werden können, sofern das in der Bedienungsanleitung vorgesehen ist (z.B. Feuerwerksscherzartikel, Wunderkerzen, etc.). Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind ab 12 Jahren erlaubt.
Darunter fallen Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, die ihr aber jedenfalls im Freien verwenden müsst, z.B. Knallfrösche oder Batteriefeuerwerke. Feuerwerkskörper dieser Kategorie sind ab 16 Jahren erlaubt.
Das sind Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und jedenfalls in weiten, offenen Bereichen im Freien verwendet werden sollen, z.B. Knallkörper, Feuerräder. Der Lärmpegel dieser Kategorie gefährdet die menschliche Gesundheit nicht. Diese Feuerwerkskörper sind ab 18 Jahren erlaubt und müssen außerdem bewilligt werden.
In diese Kategorie fallen Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, nur Personen mit Fachkenntnis sollen diese Feuerwerkskörper verwenden. Der Lärmpegel gefährdet nicht die menschliche Gesundheit. Diese Kategorie ist ab 18 Jahren erlaubt und muss außerdem bewilligt werden.
Die Tiroler Polizei kontrolliert in der Silvesternacht genau, bei Verstößen gegen das Pyrotechnikgesetz drohen Geldstrafen von bis zu 3.600€ und sogar bis zu 3 Wochen Gefängnis. Außerdem erinnert die Polizei daran, dass Feuerwerkskörper für Tiere oder ruhebedürftige Menschen eine große Belastung sein können. Tier- und Umweltschützer appellieren generell, auf Feuerwerkskörper zu verzichten.
Weitere Infos findet ihr hier.
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