(28.05.2024) Für Tausende Tiroler Jugendliche geht es diesen Sommer wieder direkt von der Schulbank in den Ferialjob. Momentan sind noch viele auf der Suche nach dem passenden Ferialjob in Tirol. Hilfreiche Tipps für die Suche und welche Stellen noch zu haben sind, das erklären wir euch hier.
Ein Ferialjob ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, deswegen gelten die gleichen Regeln wie für andere Beschäftigte. Im Unterschied zum Ferial- oder Berufspraktikum muss der Ferialjob nichts mit der Ausbildung oder dem künftigen Job zu tun haben.
Beim Ferial- oder Berufspraktikum dagegen steht die Ausbildung an erster Stelle, SchülerInnen oder Studierende sollen damit also erste Berufspraxis bekommen. Für die Bezahlung gibt es in diesem Fall keine klaren Regeln, PraktikantInnen müssen aber jedenfalls unfallversichert sein.
Auch beim Volontariat steht die Aus- und Weiterbildung im Fokus, allerdings ist die Beschäftigung freiwillig, also keine von der Schule oder der Uni vorgeschriebene Pflicht. In diesem Fall gibt es keinen Anspruch auf eine Bezahlung, die Unfallversicherung ist aber vorgeschrieben.
Ja, aber:
Tatsächlich schauen sich viele Jugendliche schon im Winter nach einem Ferialjob in Tirol für die kommenden Sommerferien um. Die meisten Inserate gibt es auf der Jobplattform jobs.tt.com im Jänner und im Februar.
Das heißt aber nicht, dass Interessierte jetzt im Frühling völlig chancenlos sind. Es sind immer noch Ferialjobs verfügbar, etwa bei der Post, in der Gastronomie oder im Handel. Konkrete Zahlen, wie viele Ferialjobs in Tirol aktuell noch offen sind, gibt es aber nicht.
Leider gibt es in Tirol keine zentrale Stelle, bei der alle offenen Ferialjobs gemeldet werden.
In den meisten Fällen werden Ferialjobs über Beziehungen vergeben, d.h. über Informationen aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis, basierend auf diesen bewerben sich viele Tiroler Jugendliche bei Firmen, die sie bereits kennen.
Ist das nicht der Fall, können sich Interessierte direkt auf den Webseiten jener Firmen umschauen, bei denen sie in den Ferien arbeiten. Sind dort keine offenen Stellen ausgeschrieben, kann auch eine Initiativbewerbung zum Job führen.
Auch gängige Jobportale können helfen, etwa jobs.tt.com – das Jobportal der Tiroler Tageszeitung. Dort inserieren viele Tiroler Firmen die von ihnen ausgeschriebenen Stellen, auch zeitlich begrenzte Stellen über die Ferien.
Beim Arbeitsmarktservice, kurz AMS, gibt es ebenfalls eine Ferienjobbörse, in der Ferialstellen für ganz Österreich inseriert sind.
Wenn in der ausgeschriebenen Stellenanzeige Vorgaben für die Bewerbung angeführt sind, dann sind diese natürlich einzuhalten. Auch wenn es keine Vorgaben gibt, macht eine ansprechende Bewerbung natürlich auch für einen Ferialjob Sinn, weil sei zeigt, dass BewerberInnen die Sache ernst nehmen.
Das Anschreiben sollte die Motivation beinhalten, warum man sich für den ausgeschriebenen Ferialjob in Tirol bewirbt und warum man sich dafür interessiert. BewerberInnen sollten sich dabei kurz vorstellen, die schulische Laufbahn beschreiben, persönliche Stärken anführen und auch Kenntnisse in den Bereichen Sprachen oder EDV angeben.
Zusätzlich sollte ein Lebenslauf in tabellarischer Form beigelegt werden. Auch Zeugnisse können noch im Anhang mitgeschickt werden.
Für FerialarbeiterInnen gelten, was das Arbeitsrecht betrifft, die gleichen Spielregeln wie für alle Beschäftigten. Das heißt, es braucht auch in diesem Fall einen Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich, besser aber schriftlich), der die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, deren Ende, die Arbeitszeiten und die Bezahlung festlegt.
Jugendliche dürfen unter 18 Jahren höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Teilweise können die Stunden auch anders verteilt werden, etwa im Gastgewerbe. Auch Pausen gilt es einzuhalten: unter 18-jährigen steht nach 4,5 Stunden mindestens eine halbe Stunde Pause zu, über 18-jährigen nach sechs Stunden. Die Arbeiterkammer rät zur Sicherheit die persönliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, sprich zu notieren.
Auch beim Vertrag für den Ferialjob gilt: auch das Kleingedruckte lesen! Dort sind vielleicht Verzichtserklärungen zu finden, etwa für das Geld für geleistete Überstunden. Solche Verzichtserklärungen auf keinen Fall unterschreiben!
Ein Ferialjob muss mindestens nach dem Kollektivvertrag bezahlt werden. Mindestens 1500 bis 1700 Euro brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen. In den meisten Fällen steht den FerialarbeitnehmerInnen auch anteilsmäßig Weihnachts- und Urlaubsgeld zu. Und auch für Ferialarbeit muss ein Gehaltszettel ausgestellt werden.
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