(2.2.2021)
Ab kommenden Montag bekommen wir endlich wieder ein Stück Freiheit zurück! Neben dem Handel dürfen auch die „körpernahen Diensleister“ wie zB Friseure wieder öffnen. Allerdings nur mit strengen Auflagen. Wie etwa einem verpflichtenden negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alle Fragen rund um diese Tests haben wir hier für euch zusammengefasst.
Für den Besuch der körpernahen Dienstleister gelten sowohl die Antigen- als auch die teureren PCR-Tests. Das Ergebnis darf aber nicht älter als 48 Stunden sein. Kontrolliert wird das vom jeweiligen Dienstleister selbst. Diese dürfen ihre Leistungen nämlich nur dann anbieten, wenn der Kunde zuvor ein negatives Testergebnis vorweisen kann.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Am einfachsten sind die Antigen-Tests in den eigens dafür eingerichteten Teststraßen. Diese Teststraßen gibt es in allen Tiroler Bezirken. Insgesamt 16 quer durch Tirol. Die Tests sind kostenlos, alle in Tirol wohnhaften Menschen können sich auf tiroltestet.at anmelden. Der Tag, der genaue Ort und ein Zeitfenster kann hier von jedem selbst ausgewählt werden.
Das Testen ist auch beim eigenen Hausarzt möglich . Hunderte Ärzte in Tirol machen mit – die Liste mit allen Ärzten findet ihr HIER. Den Termin beim Hausarzt macht ihr nicht online oder die Hotline 1450 sondern am besten direkt beim jeweiligen Arzt. Wie in den Teststraßen sind die Antigentests auch bei den Hausärzten kostenlos.
Auch Apotheken führen Antigen- oder teilweise auch PCR-Tests durch. Hier sind die kosten meist jedoch selbst zu tragen.
Ein sogenannter Selbsttest kann auch zB in der Apotheke gekauft und dann zu Hause durchgeführt werden. Dieser Test dienst aber NUR der eigenen Information und kann nicht als Test für Grenzübergänge oder Besuche bei körpernahen Dienstleistern herangezogen werden. In einer Information des Gesundheitsministeriums heißt es dazu: „Selbsttests (etwa zuhause im Wohnzimmer durchgeführt) können nicht als Zutrittstests verwendet werden, da hierbei nicht kontrolliert werden kann, ob der Test korrekt durchgeführt wurde und wer den Test durchgeführt hat.“
Nein. Wenn eine Corona-Infektion weniger als 6 Monate zurückliegt, braucht es keinen negativen Corona-Test. Allerdings braucht es hier dann eine Bestätigung, heißt es beim Gesundheitsminiseterium. „Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten.“
Für Kinder bis 10 Jahre gilt das Testergebnis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten. Ab dem Alter von 10 Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis.
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