(11.2.2021)
Wer aus Nordtirol ausreist, braucht ab Freitag, 12.2. einen negativen Corona-Test. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir hier für euch zusammengefasst.
Um die mögliche Ausbreitung der südafrikanischen Virus-Mutation zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen. Weil diese Virusvariante in Nordtirol besonders häufig auftritt, hat die Bundesregierung diese Maßnahme beschlossen. Die Virus-Mutation gilt als gefährlich, weil sie ansteckender ist, als der ursprüngliche Corona-Virus. Zudem soll der Impfstoff von Astra-Zeneca bei der Virusvariante weniger Schutz bieten.
Laut Verordnung gelten alle Testergebnisse, die von „dazu befugten Stellen“ erlangt worden sind. Ein Antigen-Test aus einer Screening Straße zB. Oder auch ein PCR-Test. Selbsttests die auch zu Hause durchgeführt werden können gelten hingegen nicht. Weil hier nicht nachgewiesen werden kann, welche Person tatsächlich getestet worden ist bzw. oder der Test auch richtig durchgeführt wurde.
Laut der aktuellen Informationen auf der Seite des Gesundheitsministeriums, darf der Test für die Ausreise aus Tirol maximal 48 Stunden alt sein. Für die Einreise nach Tirol darf der Test maximal 72 Stunden alt sein.
Vor der Einreise nach Österreich muss jeder ein Online Formular ausfüllen. Das sogenannte Pre-Travel-Clearence Formular. Dadurch werden bereits im Vorfeld gewisse Daten von euch gesichert. Bei Fahrten über den Brenner zB ist dieses Formular auszufüllen.
Nein. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr gibt es für Kinder eine Ausnahmeregelung.
Nein. auch Transitpassagiere sind in der Verordnung als Ausnahme geregelt. Auch die Durchreise ist somit ohne Corona-Test möglich. Allerdings nur ohne Zwischenstopp. Erlaubt sind nur Toilettenpausen oder Stopps zum Tanken. In Tirol Einkaufen gehen oder sich einfach die Beine zu vertreten ist ohne negativen Corona-Test nicht erlaubt. Auch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehörige von Rettungsorganisationen und der Feuerwehr stellen eine Ausnahme dar und brauchen keinen Corona-Test.
Ja, auch Pendler müssen ab Freitag einen negativen Corona-Test vorweisen können. Sowohl bei Grenzübertritten ins oder aus dem Ausland, wie auch innerhalb von Österreich. Sprich: an der Staatsgrenze am Brenner oder auch bei Lofer, zwischen Tirol und Salzburg.
Ja! Bei der Ausreise aus Tirol müssen auch Personen, die bereits mit Covid19 infiziert waren, einen negativen Test vorweisen. Anders als bei den körpernahen Dienstleistern. Hier kann statt eines negativen Tests ja auch ein ärztliches Attest über eine vorhandene Immunisieurng vorgelegt werden.
Bei Missachtung der verschärften Reisebestimmungen kann eine Anzeige erstattet werden. Hier droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1.450 Euro.
Sollte eure Frage hier noch nicht beantwortet worden sein, findet ihr HIER noch weitere Informationen des Gesundheitsministeriums.
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