(1.4.2021)
Das lange Osterwochenende steht vor der Tür und viele Tiroler sind verunsichert. Was darf ich zu Ostern? Was genau ist während der Feiertage erlaubt und was nicht? Wir haben die Fragen, die uns in der Redaktion derzeit am häufigsten erreichen für euch zusammengefasst.
Ja. Grundsätzlich dürfen sich bis zu vier Erwachsene aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten treffen. Die eigenen Eltern besuchen geht also zB auch mit dem Partner, oder auch mit den Kindern. Bis zu sechs betreuungspflichtige Kinder aus bis zu zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen.
Das hängt von der Anzahl der Freunde ab. Und davon, wo sie wohnen. Ein befreundetes Pärchen geht. Die Mädels- oder Männerrunde, wo sich etwa vier Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten treffen ist hingegen nicht erlaubt.
Nein, das macht keinen Unterschied.
Grundsätzlich dürfen sich privat zwei Haushalte mit maximal vier Erwachsenen und sechs Kindern treffen. Bei der Eiersuche im Freien auf öffentlichen Flächen gilt die Abstandsregel. Wenn die 2 Meter Mindestabstand eingehalten werden, dürften sich rein rechtlich gesehen auch Kinder von mehr als zwei Haushalten sehen. Da die Abstandsregel aber besonders bei Kindern wohl schwer auf Dauer einzuhalten ist, wollen wir dieses Vorgehen nicht empfehlen.
Ja, das ist möglich. Es dürfen zwei Haushalte mit maximal 4 Erwachsenen und sechs Kindern zusammentreffen. Für Fahrten in andere Bundesländer ist rund um Ostern aber ein negativer Corona Test notwendig. Bis 20 Uhr muss man allerdings wieder zu Hause sein. Ab hier gelten dann die Regeln der Ausgangsbeschränkungen.
Theoretisch, ja. In der Praxis, eher nein. Auszureisen ist zwar nicht verboten. Bei der Wiedereinreise nach Österreich muss man sich aber registrieren. Es braucht einen negativen Corona Test und es gilt Quarantänepflicht. In der Regel sind das zehn Tage mit Freitestmöglichkeit ab dem 5. Tag nach Einreise. Auch Italien hat zu Ostern die Regeln noch einmal verschärft. Man muss ein Online-Einreise-Formular ausfüllen, einen negativen PCR- oder Antigen-Test mit sich führen und nach 48 Stunden einen zweiten Test machen. Man muss sich zudem bei der Gesundheitsbehörde registrieren, sich für 14 Tage in Quarantäne begeben und sich am Ende der 14 Tage noch einmal testen lassen. Daheimbleiben klingt nach mehr Entspannung.
Ja. Für geimpfte Personen gibt es aktuell keine Ausnahmeregelungen.
Ja, Gottesdienste dürfen stattfinden – allerdings gilt in der Kirche: durchgehend Maske tragen und 2 Meter Sicherheitsabstand zu allen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Das Land bittet außerdem: nach dem Gottesdienst nicht in großen Gruppen vor den Kirchen zusammenstehen. Viele Pfarren bieten rund um Ostern auch online Veranstaltungen an.
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