(10.5.2021)
Dass unser Leben ab 19. Mai wieder „normaler“ werden soll, ist bekannt. Seit heute kennen wir auch die näheren Details zu den geplanten Öffnungsschritten. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick.
Die Frage der Sperrstunde hat hier wohl die meisten interessiert. Jetzt wissen wir: Um 22 Uhr ist Schluss. Zudem braucht es eine Registrierungspflicht sowie die neu formulierte „3-G-Regel“. Also Getestet, geimpft oder genesen. Zum Abholen von Speisen braucht es keine Test.
Auch hier gilt die 3-G-Regel sowie eine Registrierungspflicht. Outdoor dürfen immerhin bis zum 3.000 Personen zusammenkommen, indoor maximal 1.500 Personen. Auch hier gilt eine Sperrstunde um 22 Uhr.
3-G-Regel für den Zutritt zu Sportstätten. Indoor, also zB im Fitnessstudio gilt FFP2 Maskenpflicht in den allgemeinen Bereichen wie etwa Rezeption oder Umkleidekabine. Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht. Zudem kann die Abstandsregel von 2 Metern kurzfristig unterschritten werden. Somit sind auch Sportarten wie Fußball erlaubt.
Auch hier gilt die 3-G-Regel sowie eine Registrierungspflicht. Ausnahmen sind outdoor Freizeiteinrichtungen mit geringer Interaktion, wie zB Zoos oder Freibäder. Indoor, also etwa in einer Therme müssen 20 Quadratmeter pro Gast zur Verfügung stehen. Im Freien, also etwa im Freibad gilt die generelle 2 Meter Abstandsregel zu haushaltsfremden Personen. In Summe können mit dieser Regelung mehr Personen etwa ein Freibad besuchen. Freizeitbetriebe müssen ein Präventionskonzept erstellen und auch einen Covid-19-Beauftragten ernennen.
Generell sind PCR-Tets 72 Stunden lang gültig, Antigen-Tests 48 Stunden und Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.
Für genesene Personen reicht für die Dauer von 6 Monaten ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.
Weitere Informationen findet ihr auf der Website des Ministeriums.
Hier findet ihr die offizielle Verordnung mit allen Details zu den Öffnungsschritten.
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