(29.06.2021)
Ab dem 1. Juli wird’s deutlich lockerer zugehen – die Bundesregierung hat einen „Sommer wie damals“ angekündigt und die neuen Lockerungen vorgestellt. Jetzt ist auch die Verordnung dazu veröffentlicht worden. Wie die neuen Regeln aussehen, haben wir hier für euch zusammengefasst.
Die 3G Regel (geimpft, getestet oder genesen) wird mit 1. Juli auf weitere Bereiche ausgeweitet. Personen ab 12 Jahren müssen dann in folgenden Bereichen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
- Gastronomie
- Hotellerie und Beherbergung
- körpernahe Dienstleistungen
- Freizeiteinrichtungen (z.B. Tanzschulen oder Tierparks)
- Kulturbetriebe (mit Ausnahme von Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven)
- Sportstätten
- Zusammenkünfte (ab 100 Personen)
- Fach- und Publikumsmessen, Kongresse
Kurz und kompakt die weiteren Lockerungen ab 1. Juli:
- Die Sperrstunde fällt komplett weg, es sind also alle Veranstaltungen, Parties, etc. wieder mit offenem Ende erlaubt.
- Events sind uneingeschränkt möglich: ab 1. Juli können alle Großveranstaltungen in Kunst-, Kultur- und Sportbereich ohne Maskenpflicht, Kapazitätsgrenzen oder Abstände stattfinden. Es gilt aber die 3G Regel. Besucher dürfen auch verköstigt werden.
- Der Mindestabstand fällt weg: der Abstand von einem Meter fällt weg, was vor allem in Gastronomie und Hotellerie Erleichterungen bringen soll
- Von der FFP2 Maske zurück zum Mund-Nasen-Schutz: in den Öffis, im Handel oder in Museen gilt statt der FFP2 Maskenpflicht ab 1. Juli verpflichtend der Mund-Nasen-Schutz. In der Gastronomie muss gar keine Maske mehr getragen werden, das gilt auch für Großveranstaltungen.
- Für körpernahe Dienstleistungen gilt weiterhin eine Maskenpflicht für den Betreiber. Für Kunden gilt die 3G-Regel, aber keine Maskenpflicht.
- In Clubs und Discos bleibt die Kapazität eingeschränkt: wo überwiegend stehend konsumiert wird, ist eine maximale Auslastung von 75 Prozent
Die entsprechende Verordnung mit allen Infos findet ihr auf der Homepage des Gesundheits- und Sozialministeriums. Wieder im 3-Wochen-Abstand, also ab 22. Juli, hat die Bundesregierungen weitere Lockerungen in Aussicht gestellt:
- In der Gastronomie ist kein Registrieren mehr nötig
- Die Kapazitätsgrenze für Clubs und Discotheken fällt weg
- Es soll weitere Lockerungen bei der Maskenpflicht geben