(28.04.2023)
Aus für die Maskenpflicht, höhere Verkehrsstrafen und neue Flüge ab Innsbruck: Alles neu macht der Mai! Wir haben für euch zusammengefasst, welche Änderungen der Monatswechsel mit sich bringt.
Auch, wenn die Corona-Maske im Alltag schon weitaus seltener zu sehen ist als in den letzten Jahren, war die Maske bisher in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen immer noch Pflicht. Das ändert sich jetzt: Ab dem ersten Mai fällt die Maskenpflicht nun in den letzten Bereichen.
Mit dem Monatswechsel endet auch die sogenannte Risikogruppenfreistellung, die bisher alle Personen hat mit erhöhtem Risiko für eine COVID-19-Infektion geschützt hat. Der Wegfall dieser Regel ist besonders für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig – diese bekommen die Kosten für die Freistellung von gefährdeten Arbeitskräften – anders als bisher – nun nicht mehr ersetzt.
Alle weiteren noch bestehenden Corona-Maßnahmen, wie zum Beispiel die Meldepflicht der Krankheit, sollen bis Ende Juni enden.
Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss ab Mai tiefer in die Tasche greifen: Künftig sind dafür nämlich Strafen von 100 statt 50 Euro zu bezahlen.
Auch ein Verstoß gegen die Sicherheitsgurt-Pflicht sowie gegen die Helmpflicht auf Motorrädern und Mopeds wird mit 50 Euro statt 35 Euro teurer.
Eine erfreuliche Neuerung für alle Korsika-Fans: Von Mai bis Oktober gibt es wieder Direktflüge vom Flughafen Innsbruck auf die Mittelmeerinsel. Die erste Maschine wird am 30. April abheben.
Am ersten Mai tritt in Innsbruck die neue Grillordnung in Kraft, die dann für die Grillstellen auf der Rimmlwiese, der Saurweinwiese in Kranebitten, der Rossaupromenade und am Gramartboden gilt. Neu ist: Wer auf öffentlichen Grillplätzen grillen möchte, darf das nur nach vorheriger Reservierung, entweder per Online-Buchung unter http://www.innsbruck.gv.at/grillen oder über den städtischen Bürgerservice.
Außerdem werden die Grillzeiten auf 10 Uhr bis 22 Uhr verlängert.
Insgesamt stehen auf den vier städtischen Grillplätzen 35 Grillstellen zur Verfügung, auf denen das Grillen ausschließlich mit selbst mitgebrachten Grillgeräten samt Grillkohle erlaubt ist.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen