Ab Montag, 8. November, gelten österreichweit strengere Corona Regeln. Seit Sonntagabend gibt’s auch die entsprechende Verordnung dazu. Hier die neuen Maßnahmen im Überblick
- Aus 3G wird 2G: überall da, wo bisher ein 3G Nachweis für den Zutritt nötig war, reicht ein Test jetzt nicht mehr, es gilt 2G, Zutritt also nur noch für Geimpfte und Genesene. Darunter fallen z.B. die Gastronomie, Kultur- und Sportveranstaltungen (Veranstaltungen: ab 25 Personen gilt 2G) oder körpernahe Dienstleister, wie Friseure. Auch für Besuche in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen gilt die 2G Regel
- Ausnahme 1: am Arbeitsplatz gilt weiter die 3G Regel
- Ausnahme 2: für Pflichtschüler gilt weiterhin der Ninjapass als Zutritt
- Übergangsfrist: in den ersten vier Wochen ist auch eine Impfung und ein Test als 2G Nachweis gültig.
- Die Impfung ist kürzer gültig: Wer doppelt geimpft ist, für den gilt der Impfnachweis/grüne Pass künftig nur noch 9 Monate nach der zweiten Impfung. Bei Genesenen darf die Infektion nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Überall dort wo kein 2G Nachweis vorzuzeigen ist, gilt die FFP2 Maskenpflicht: Öffis, Museen, Bibliotheken, im gesamten Handel
- Die Ausreisetestpflicht für die Bezirke mit besonders stark steigenden Zahlen (in Tirol Landeck und Reutte) fällt mit den neuen Regeln wieder weg.