(02.07.2021)
Interessierte können am Sonntag ganz einfach zur nächstgelegensten Impfstraße kommen und den ersten Stich abholen. 16 000 Impfdosen stehen am Sonntag in den Tiroler Impfzentren zur Verfügung – geimpft wird ohne Voranmeldung, ohne Termin und solange der Vorrat reicht. Wir haben euch alle wichtigen Infos dazu zusammengefasst.
Grundsätzlich können alle Personen ab 12 Jahren, die in Tirol dauerhaft wohnen oder in Tirol arbeiten, geimpft werden. Kinder unter 14 Jahren brauchen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Geimpft werden auch Personen, die bereits genesen sind und das positive PCR-Testergebnis mindestens drei Wochen alt ist. Zusätzlich muss eine „vollständige Genesung“ vorliegen. Am Sonntag werden allerdings nur Erstimpfungen vergeben. Sprich: Wer bereits einmal geimpft worden ist, muss den zweiten Termin abwarten. Ebenfalls ausgenommen sind jene, die bereits einen Erstimpf-Termin über tirolimpft.at erhalten haben.
Die 16 000 Impfdosen werden auf alle Tiroler Impfzentren aufgeteilt, die von 9 bis 18 Uhr geöffnet sind – geimpft wird solange der Vorrat reicht. Zur Verfügung stehen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (58%), Johnson & Johnson (33%) und AstraZeneca (9%), die je nach Vorrat frei gewählt werden können. Folgende Impfzentren sind am Sonntag geöffnet:
Die Terminvereinbarung für die zweite Impfung erfolgt dann direkt vor Ort. Grundsätzlich orientiert sich die Zweitimpfung an einem Intervall von 28 Tagen – sprich der 1. August wäre der Termin für den zweiten Stich. Eine Ausnahme gibt es für das Impfzentrum in Kitzbühel. Dort wird aus organisatorischen Gründen der 8. August als Zweittermin vorgeschlagen. Wer am 1. August bzw. am 8. August keine Zeit hat, kann vor Ort einen alternativen Termin vereinbaren.
Mitzubringen ist die eCard, ein gültiger Lichtbildausweis und der gelbe Impfpass. Wer keinen hat, kann sich auch vor Ort einen Neuen ausstellen lassen. Am besten ist auch der ausgefüllte Aufklärungs- und Dokumentationsbogen mitzunehmen, der aber auch vor Ort ausgefüllt werden kann. Der Aufklärungsbogen bzw. das Dokumentationsblatt ist auf der Homepage des Landes zu finden.
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