Unwetter, Waldbrände, Überschwemmungen. Es gibt viele Gründe, die uns dem Urlaub verderben können. Die Frage ist nur: Wann kann ich meinen Urlaub stornieren? Und worauf muss ich dabei achten?
Ja, aber die Reise muss erheblich beeinträchtigt oder sogar unmöglich sein – und unmittelbar bevorstehen. Das heißt: wer erst in zwei Wochen einen Urlaub geplant hat oder aufs griechische Festland reist, weit entfernt von den Bränden, kann nicht kostenlos stornieren. Das gilt für Pauschalreisen, bei Individualreisen wird’s komplizierter: dann geht kostenfrei stornieren zB dann wenn landen am Flughafen gar nicht möglich ist.
Generell gilt, wer eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter bucht, hat es im Fall einer Stornierung deutlich einfacher. Wenn es im Urlaub vor Ort zB gefährlich wird, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, uns nach Hause zu bringen. Wenn das nicht möglich ist, weil der Flughafen gesperrt ist, muss der Reiseveranstalter Kosten übernehmen, die anfallen – zB fürs Essen oder Hotel.
Wer erst in zwei Wochen in den Urlaub startet, der kann nicht schon jetzt seine Reise stornieren, sagt Christof Neuhauser vom Reiseanbieter Idealtours. Auch die Nähe der Gefahr zum Aufenthaltsort spielt eine Rolle. „Nur weil ich Angst habe, kann ich nicht stornieren“, sagt der Fachmann. Aber: „Wenn es tatsächlich nicht möglich ist, den Urlaub vor Ort zu genießen, habe ich natürlich ein Rücktrittsrecht. Dieses muss immer von Fall zu Fall geprüft werden.“ Auch von der Tiroler Arbeiterkammer gibt es hierzu viele Informationen, die ihr HIER finden könnt.
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