(27. Februar 2025) Fast fünf Monate ist es her, dass wir einen neuen Nationalrat gewählt haben. Im dritten Verhandlungsanlauf sind sich ÖVP, SPÖ und Neos jetzt einig und haben heute ihr Regierungsprogramm präsentiert. Was ändert sich? Was ist neu? Hier findet ihr die wichtigsten Infos aus dem Regierungsprogramm im Überblick.
Leistung soll gefördert werden, heißt es heute: Eine Mitarbeiterprämie soll kommen, d.h. Unternehmen können ihren Mitarbeitern bis zu 1000 Euro Prämie steuerfrei auszahlen. Überstunden sollen entlastet und die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Arbeiten im Alter soll künftig attraktiver sein, wer in der Pension weiterarbeitet soll demnach entlastet werden.
In diesem Bereich werden die Regeln strenger als bisher: es wird ein Integrationsprogramm eingeführt, das für Asylwerber und Schutzberechtigte bereits ab Tag 1 Pflicht ist. Außerdem wird der Familiennachzug vorübergehend ausgesetzt und es soll ein Kopftuch-Verbot für Mädchen wiederkommen. Außerdem werden Rückkehrverfahrenszentren für Personen mit abgelehnten Asylantrag eingeführt.
Der Klimabonus, den wir in den letzten Jahren bekommen haben, wird fix abgeschafft. Dafür soll es ab 2026 eine „Teilkompensation“ für Pendler geben. Wie hoch diese ausfallen wird, ist aber noch offen. Das Klimaticket soll erhalten bleiben und weiterentwickelt werden, genaueres ist dazu aber noch nicht bekannt.
Wichtig für Tirol: diverse regionale LKW Fahrverbote sollen aufrecht bleiben und strenger kontrolliert werden.
Kinder sollen als eigenständige Gruppe aus der Sozialhilfe herausgelöst und über eine einkommensabhängige Leistung abgesichert werden, wie es heißt. Dazu sollen weitere Leistungen kommen, wie etwa kostenlose, gesunde Mahlzeiten in den Schulen und Kindergärten.
Die Mieten will die künftige Regierung für dieses Jahr einfrieren, sie dürfen also nicht steigen. Für nächstes Jahr darf das Plus maximal ein Prozent betragen, 2027 maximal zwei Prozent. Diese Regelung gilt für Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten. Ab 2028 gilt dann im „gesamten Wohnbereich“ eine Begrenzung von Mietsteigerungen auf maximal drei Prozent.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen