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Darf ich mich eigentlich nackt in meinem eigenen Garten sonnen? Oder einfach in einem Wald campen? Und welche Regeln gilt es bei der Sommerparty zu beachten? Unser Life Radio Rechtsexperte Erik Kroker liefert die Antworten zu den skurrilsten Fragen rund um den Sommer.
§ 1 – Wem gehört eigentlich die Armlehne im Flugzeug?
Wenn es im Flugzeug Streit gibt, dann geht es oft …? Um die Armlehne! Wem gehört eigentlich die Lehne zwischen zwei Sitzen? Es gibt dazu zwar keine eindeutige Regelung, dafür ist es aber eindeutig geregelt, wer im Ernstfall zu entscheiden hat.
Auch die Frage ob oder wie weit der Sitz nach hinten gelehnt werden darf, sorgt immer wieder für Meinungsverschiedenheiten. Hier ist der Sachverhalt allerdings klar.
§ 2 – Die Gos und No-Gos beim Grillem
Grillen ist auch bei uns in Tirol besonders beliebt. Grundlegend ist es natürlich auch erlaubt. Es gibt jedoch ein paar Dinge, die wir beachten sollten. Besonders, wenn der Nachbar sein Schlafzimmer in der Nähe hat.
§ 3 – Wie laut darf die Sommerparty ausfallen?
Gleich vorweg: Ich darf meine Wohnung auch in einem Mehrparteienhaus widmungsgemäß benutzen. Ich darf also auch eine Party machen! Wichtig ist nur, die Hausordnung zu beachten. Und für Mieter ist auch der Mietvertrag wichtig. Auch dort könnten gewisse Regeln oder Verbote drin stehen. Und wie so oft gibt der Rechtsexperte auch bei der Sommerparty den Tipp – besser vorher mit den Nachbarn absprechen. Diese im Idealfall sogar einladen! Denn wer mitfeiert, kommt nicht in Versuchung, die Polizei zu alarmieren, wenns mal etwas lauter wird.
§ 4 – Darf ich mich nackt am eigenen Balkon sonnen?
Das hängt von zwei Dingen ab: Kann der Balkon, der Garten oder die Terrasse von anderen Personen eingesehen werden? Und: fühlen dich diese Personen davon so belästigt, dass womöglich der öffentliche Anstand verletzt werden könnte?
§ 5 – Darf ich im Wald Beeren pflücken?
Beeren gelten als „Früchte des Waldes“ und Früchte gehören immer dem, dem die Pflanze gehört. Die Pflanze wiederum gehört dem, auf dessen Grund sie wächst. Kurzum: Die Beeren gehören zivilrechtlich gesehen dem Waldbesitzer. Da es zum Wald freien Zugang gibt, wird das Pflücken von Beeren meist „stillschweigend geduldet“. Sprich: Solange keiner was sagt, wird es auch keine Probleme geben, wenn wir im Wald ein paar Beeren naschen. Der Waldbesitzer hat aber die Möglichkeit, das Pflücken der Beeren ausdrücklich zu verbieten. Selber gilt für Schwammerl. Hier gibt es aber noch weitere Landes- bzw. Bundesgesetze. Wie etwa die Obergrenze von 2 Kilogramm Pilze pro Tag.
§ 6 – Gibt es in Österreich hitzefrei?
In Österreich gibt es keine gesetzliche Regelung bei Hitze. Vorgeschrieben ist in geschlossenen Büroräumen eine maximale Temperatur von 25 Grad, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass diese Temperatur nicht überschritten wird. Am Bau gilt ein Tag ab 32,5 Grad als Schlechtwettertag, ab dieser Temperatur kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern frei geben, muss aber nicht.
§ 7 – Wie leicht bekleidet darf ich in der Arbeit erscheinen?
Wenn die Temperaturen steigen, wird auch die Arbeitsbekleidung meist weniger. Die Frage ist nur: Wie wenig ist erlaubt? Gibt es hier ein Gesetz, das regelt, wie viel oder wie wenig es sein darf?
§ 8 – Souvenirs aus dem Urlaub
Was darf ich aus dem Hotel mitnehmen? Was vom Strand? Generell gibt es hier recht strenge Regeln. Alles was mir im Hotel zur Verfügung gestellt wird, ist nämlich nicht dazu gedacht, dass ich es auch nach dem Urlaub weiter verwenden darf.
Noch strenger ist es am Strand. Muscheln oder Sand sind teilweise per Gesetz geschützt. Auf der italienischen Insel Sardinien zum Beispiel kann das sogar richtig teuer werden, sagt der Rechtsexperte.