(21.02.2024) Das zweite Halbjahr an den Tiroler Schulen ist angelaufen und damit fallen für viele Tiroler Familien auch wieder Kosten an. Für schulpflichtige Kinder in Tirol können Eltern Schulkostenbeihilfe beantragen. Wie ihr an das Geld kommt, erklären wir euch hier.
Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie hoch das Einkommen der betroffenen Familie bzw. des betroffenen Haushalts ist. Ausbezahlt werden entweder € 150,00 oder € 200,00 pro Kind pro Kalenderjahr.
Die Schulkostenbeihilfe ist für einkommensschwache Familien in Tirol gedacht, sie hängt also vom Einkommen der Familie ab. Beantragt werden kann die Beihilfe von Eltern bzw. Fürsorgeberechtigten, die im selben Haushalt mit dem betroffenen Kind leben. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin muss sich in Tirol befinden und das betroffene Kind muss noch schulpflichtig sein (erste bis neunte Schulstufe).
Die Förderung ist nur möglich, wenn das monatliche Haushaltseinkommen des Vorjahres (1/12 des jährlichen Netto-Haushaltseinkommens) die Einkommensgrenze II nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze hängt von der Zahl der Personen in einem Haushalt ab.
Bildquelle: Land Tirol
Wir gehen von einem alleinerziehenden Elternteil mit einem 10-jährigen Kind aus, also von einem 2-Personen-Haushalt. Der Elternteil hat im vergangenen Jahr monatlich im Schnitt € 1800 Euro netto verdient (gesamtes Jahreseinkommen dividiert durch 12 Monate). Damit liegt das Haushaltseinkommen unter der Grenze I und es gibt für die Familie € 200 Schulkostenbeihilfe.
Wir gehen von einer 4-köpfigen Familie in Tirol mit zwei Kindern im Alter von 11 und 16 Jahren aus. Die Eltern haben im vergangenen Jahr gemeinsam netto knapp € 3000 Euro im Monat verdient (Durchschnitt, gesamtes gemeinsames Jahreseinkommen dividiert durch 12). Damit fällt die Familie unter die Einkommensgrenze II und bekommt für das schulpflichtige 11-jährige Kind € 150 Schulkostenbeihilfe. Das zweite, ältere Kind ist bereits in der zehnten Schulstufe und damit nicht mehr beihilfenberechtigt. Damit bleibt es für die Familie in diesem Beispiel bei € 150 Euro Beihilfe.
Auch für Ausflüge, Schulsportwochen etc. können Tiroler Familien eine Förderung beantragen. Die Veranstaltung muss im Inland stattfinden und mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro.
Einfach das online Formular ausfüllen:
Hier geht’s zum Antrag für die Schulkostenbeihilfe!
Hier geht’s zum Antrag zur Förderung der Kosten für Schulveranstaltungen!
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen