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17. April 2025Tipps für Eltern zu Fahrrad und Scooter


Weil Ostern auch den Frühling einläutet, bringt der Osterhase in vielen Familien in Tirol den Kindern das allererste Fahrrad. Aber auch E-Scooter und Tretroller stehen hoch im Kurs. Gerade bei Kindern, die zum ersten Mal mobil sind, sind viele Eltern unsicher: was gibt’s zu beachten? Welche Regeln gelten? Klarheit ist hier besonders wichtig, damit es nicht zu Unfällen kommt. Deswegen findet ihr hier Tipps für Eltern zu Fahrrad und Scooter!
Das gilt für Kinder auf Fahrrädern
Sind Kinder unter 12 Jahren auf ihren Rädern im öffentlichen Raum unterwegs (also außerhalb von der eigenen Hauseinfahrt oder ähnlichen Bereichen), dann muss sie eine Aufsichtsperson begleiten. Die muss mindestens 16 Jahre alt sein. Allerdings mit einer Ausnahme: Sobald die Kinder die Radfahrprüfung bestanden und ihren Radfahrausweis bekommen haben, dürfen sie auch unter 12 Jahren ohne Begleitung fahren.
Was für Kinder unter 12 Jahren immer gilt: die Helmpflicht. Auch wenn sie nach der Radfahrprüfung schon allein unterwegs sein dürfen, sind die Eltern immer noch verpflichtet darauf zu achten, dass ihr Kind einen Helm trägt.
Für die Kleinsten gelten außerdem weniger Verbote: mit Kinderfahrrädern dürfen die Kids auch in Fußgängerzonen oder auf Gehsteigen fahren, was den Großen nicht mehr erlaubt ist. Die Grenze liegt dabei bei einem äußeren Felgendurchmesser von 30 Zentimetern.
Das gilt für E-Scooter
Ganz egal ob Kinder oder Erwachsene: Mit dem Elektroscooter darf ausschließlich dort gefahren werden, wo generell auch das Radfahren erlaubt ist. Daran erinnert der ÖAMTC. Auf Gehsteigen ist das E-Scooterfahren grundsätzlich verboten und wenn es Radwege gibt, dann müssen die auch E-Scooterfahrer benutzen.
Und wichtig: auf einem E-Scooter darf sich nur eine Person fahren, egal ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene. Zu zweit zu fahren, ist verboten – Verstöße dagegen können teuer werden.
Das gilt für Tretroller
Für herkömmliche Tretroller ohne elektrischen Antrieb, gelten andere Regeln: sie dürfen ausschließlich dort verwendet werden, wo auch FußgängerInnen unterwegs sind. Sie dürfen und sollen also Gehsteige verwenden.
Kinder dürfen ab 8 Jahren allein und ohne Aufsicht mit Tretrollern fahren. Auch wenn Eltern nicht dabei sind, haben sie weiter die Pflicht zur Obsorge und müssen sicherstellen, dass ihre Kinder darüber Bescheid wissen, welche Regeln gelten und wie sie sich zu verhalten haben.